Unlängst habe ich mich in meiner Wohnung darauf beschränkt, Bücher zu lesen und aus dem Fenster zu schauen und habe meine Internetaktivitäten stets auf die Uni oder Internetcafes beschränkt. Aber vor wenigen Tagen hab ich mir nun doch so ein „neuartiges Empfangsgerät“ zugelegt. Heute morgen steht ein freundlicher Herr vor meiner Tür, der sich mit einem sehr offiziell aussehendem Ausweis (man müsste schon fast sagen „Dienstmarke“) als Mitarbeiter der GEZ vorstellt und gleich beginnt mich über meine Gebührenpflicht zu belehren. Er ist sehr entgegenkommend und schlägt vor, mich mit einem „gerade erst erworbenem“ NEG anzumelden um mir eventuelle Rückzahlungen zu ersparen. Zwar besitze ich das Gerät ohnehin erst seit wenigen Tagen, aber in meiner Verschlafenheit und um auf der sicheren legalen Seite zu sein willige ich schließlich ein, für den freundlichen Mann mein neuartiges Empfangsgerät anzumelden (andere Empangsgeräte besitze ich nicht und das wird sich so schnell auch nicht ändern). Höflichkeit ist ein psychisches Druckmittel, das man nicht unterschätzen sollte!
Was ist nun diese Gebühr für neuartige Empfangsgeräte? Da die meisten „normalen“ Menschen nicht wirklich Ahnung haben, was das Internet eigentlich ist und wie es funktioniert, kann man die Sache mit einem Vergleich veranschaulichen.
Unser Gesetzgeber ist der Ansicht, dass jeder den Zugang zu „öffentlich rechtlichen“ Informationen haben sollte. Aus diesem Grund beschließt er, eine Informationshotline einzurichten, bei der jeder Bürger mit einem Telefonanschluss anrufen kann, um die aktuellsten Informationen von Band abzuhören. Anstatt einer gebührenpflichtigen, entscheidet man sich für eine kostenlose Sonderrufnummer, die Information soll ja für alle verfügbar sein. Nun muss man diesen Dienst aber trotzdem irgendwie finanzieren, Steuern sind schließlich knapp, nicht zuletzt weil die Politiker neben ihren Nebeneinkünften von Lobbyisten und Konzernen auch ein geregeltes Einkommen brauchen um zu überleben und die jährliche Neuverschuldung ist ohnehin schon über Gebühr erhöht. Also verabschiedet man ein Gesetz, das jeden Bürger, der über einen Telefonanschluss verfügt dazu verpflichtet, monatlich eine Gebühr für diesen Service zu entrichten, unabhängig davon, ob er diesen nutzt oder ob er ohnehin lieber Zeitung ließt. Auf den Telefonanschluss zu verzichten ist auch keine Option, da man ihn vielleicht für eine Großzahl anderer Dinge nutzen möchte. Die GEZ Regelung für die Gebührenpflichtigkeit neuartiger Empfangsgeräte geht hier sogar noch einen Schritt weiter, da es vollkommen gleichgültig ist ob man mit seinem „Empfangsgerät“ das Internet nutzt oder nicht.
Zitat von der GEZ Webseite:
Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen empfangen werden können. Das Tatbestandsmerkmal „ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand“ wird von der Rechtsprechung sehr weit ausgelegt. Es ist folglich nicht entscheidend, ob der PC tatsächlich an das Internet angeschlossen ist.
Es wäre aus technischer Sicht überhaupt kein Problem, die Onlineinhalte für welche die Erhebung dieser Gebühr gerechtfertigt wird, dem interessierten Konsumenten erst gegen vorherige Anmeldung auf der Onlineplattform und nach Bezahlung der Gebühr oder Eteilung der Einzugsermächtigung zugänglich zu machen. Damit würde man auch den Cyber-Schwarzsehern das Handwerk legen. Der Grund warum von dieser sehr viel logischeren Methode der Gebührenerhebung abgesehen wird dürfte klar sein: Das momentan angewendete Verfahren bringt einfach wesentlich mehr Geld. Es werden alle Möglichkeiten ausgeschöpft, den Konsumenten von allen Seiten zu melken, ob er von seiner Milch in irgendeiner Weise profitiert ist dabei vollkommen irrelevant. Würde man die angebotenen Onlineinhalte nur gegen vorherige freiwillige Bezahlung anbieten, würden sich die meisten Leute 3 mal überlegen ob sie ihr Geld dafür ausgeben (falls überhaupt ein anfängliches Interesse bestanden hat), denn schließlich gibt es 1000de andere Angebote im Netz die einen vollwertigen Ersatz oder sogar eine Verbesserung gegenüber den „öffentlich Rechtlichen“ darstellen können.
Ich kann nicht verstehen, wie sich ein solches Gebührenmodell in der heutigen Zeit noch rechtfertigen lässt. Den meisten Menschen dürfte es wohl egal sein, da sie sowieso ihre Fernsehgebühr blechen und damit für den PC nicht mehr extra zur Kasse gebeten werden. Aber ich sehe absolut keine nachvollziehbare Erklärung, warum ich mir als Mensch, der sehr gerne auf Fernsehen und Radio verzichtet, allein für die Bereithaltung eines internetfähigen Gerätes Geld aus der Tasche ziehen lassen muss.
Wehrt euch! Die GEZ hat keine Sonderrechte, auch wenn ihre Eintreiber gerne den Eindruck vermitteln wollen. Es ist kein Geheimnis, dass diese Gebühreneintreiber nur auf Provision bezahlt werden und deshalb oft hoch motivert sind eine Unterschrift aus den Leuten rauszuleihern. Grundsätzlich ist man aber niemals verpflichtet mit denen zu reden, solange man keine Geräte anzumelden hat.
Schwarzsehen ist keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit. Keine Ordnungswidrigkeit und erst recht nicht der bloße Verdacht auf eine solche wird jemals die Unverletzlichkeit der Wohnung (ein Grundrecht) außer Kraft setzen. Wobei, ist sicher auch nur eine Frage der Zeit..
Ich bin momentan am Überlegen ob ich mich meines Empfangsgerätes wieder entledigen soll und mich so bald wie möglich wieder Abzumelden, oder ob mir die jetzt hoffentlich wegfallende Belästigung durch die GEZ die € 5,76/Monat wert sein soll. Erscheint mir aber schon etwas teuer.
Kleines Update nach Blick auf die verheisungsvolle Zukunft der Gesetzlage um die GeldEntwendungsabZocke:
Ab 2013 hat sich die Sache dann wohl ohnehin erledigt, wenn alle den neuen Rundfunkbeitrag bezahlen müssen. Da nicht mehr differenziert wird, ob man überhaupt irgendwelche Empfangsgeräte bereihält, geschweige denn welche, ist es nur einleuchtend das jeder den Höchstsatz im Monat bezahlt. Der gesetzlich vollständig aufgehobene Datenschutz und die relativ einfache Nachweisbarkeit eines Wohnsitzes dürften den GEZ Schergen sicherlich auch die Arbeit erleichtern und Kosten sparen. Diese Ersparnis und die zu erwartenden Mehreinnahmen durch die fast maximal ausgeweitete Teilnemehrbasis, führen ganz offensichtlich und folgerichtig zur notwendigen Erhöhung des Monatsbeitrages auf € 17,98. Denn wenn man sich die zunehmend verwesende Qualität des Fernseprogramms der ÖRR anschaut, erfüllt einen einzig und allein das Bedürfnis mehr und mehr Geld in diese Anstalten zu pumpen, nicht wahr? Ein paar Milliarden hier, ein paar Milliarden da und bestimmt ist gleich alles wieder im grünen Bereich.
So wie die Rechtslage aussieht, scheint man ab 2013 die Wahl zu haben entweder brav seinen „Solidaritätsbeitrag“ zu leisten, oder zu warten bis einem das Gerichtsurteil ins Haus flattert.
„Guten Tag, wir sind von der GEZ. Möchten sie sich lieber freiwillig ficken lassen oder vergewaltigt werden?“
Bisher habe ich mich in meiner Wohnung darauf beschränkt Bücher zu lesen und aus dem Fenster zu schauen und habe meine Internetaktivitäten stets auf die Uni oder Internetcafes beschränkt. Aber vor wenigen Tagen hab ich mir nun doch so ein „neuartiges Empfangsgerät“ zugelegt. Heute morgen steht ein freundlicher Herr vor meiner Tür, der sich mit einem sehr offiziell aussehendem Ausweis(man müsste schon fast sagen „Dienstmarke“) als Mitarbeiter der GEZ vorstellt und gleich beginnt mich über meine Gebührenpflicht zu belehren. Er ist sehr entgegenkommend und schlägt vor mich mit einem „gerade erst erworbenem“ NEG anzumelden um mir eventuelle Rückzahlungen zu ersparen. Zwar besitze ich das Gerät ohnehin erst seit wenigen Tagen, aber in meiner Verschlafenheit und um auf der sicheren legalen Seite zu sein willige ich schließlich ein für den freundlichen Mann mein neuartiges Empfangsgerät anzumelden (andere Empangsgeräte besitze ich nicht und das wird sich so schnell auch nicht ändern). Höflichkeit ist ein psychisches Druckmittel, das man nicht unterschätzen sollte!
Was ist nun diese Gebühr für neuartige Empfangsgeräte? Da die meisten „normalen“ Menschen nicht wirklich Ahnung haben, was das Internet eigentlich ist und wie es funktioniert, kann man die Sache mit einem Vergleich veranschaulichen.
Unser Gesetzgeber ist der Ansicht, dass jeder den Zugang zu „öffentlich rechtlichen“ Informationen haben sollte. Aus diesem Grund beschließt er, eine Informationshotline einzurichten, bei der jeder Deutsche Bürger mit einem Telefonanschluss anrufen kann um die aktuellsten Informationen von Band abzuhören. Anstatt einer gebührenpflichtigen, entscheidet man sich für eine kostenlose Sonderrufnummer, die Information soll ja für alle verfügbar sein. Nun muss man diesen Dienst aber trotzdem irgendwie finanzieren, Steuern sind schließlich knapp, nicht zuletzt weil die Politiker neben ihren Nebeneinkünften von Lobbyisten und Konzernen auch ein geregeltes Einkommen brauchen um zu überleben und eine Erhöhung der jährlichen Neuverschuldung kommt auch nicht in Frage. Also verabschiede man ein Gesetz, dass jeden Bürger, der über einen Telefonanschluss verfügt, dazu verpflichtet monatlich eine Gebühr für diesen Service zu entrichten, unabhängig davon, ob er diesen nutzt oder ob er ohnehin lieber Zeitung ließt. Auf den Telefonanschluss zu verzichten ist auch keine Option, da man ihn vielleicht für eine Großzahl anderer Dinge nutzen möchte. Die GEZ Regelung für die Gebührenpflichtigkeit für neuartige Empfangsgeräte geht hier sogar noch einen Schritt weiter, da nur entscheidend ist ob das Gerät („ohne aufwändige Modifizierung“) an das Internet angeschlossen werden könnte. Dabei spielt es keine Rolle ob man überhaupt einen Internetanschluss besitzt.